Satzung des Deutschen Humboldt-Netwerks e.V.

Auszug aus der Satzung

 

 1 Name und Sitz

 

(1) Der Verein führt den Namen ‚Deutsches Humboldt-Netzwerk’ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein führt den Zusatz ‚e.V.’.

 

(2) Sitz des Vereins ist Kassel.


§ 2 Zweck

 

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO und die Förderung des internationalen wissenschaftlichen und kulturellen Austausches der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere durch:
− persönliche und fachliche Betreuung von Humboldtianer*innen (vgl. §4 (2)),
− Unterstützung bei der Reintegration deutscher Stipendiat*innen,
− den Dialog mit der Alexander von Humboldt-Stiftung zur Gestaltung von Stipendienprogrammen,
− die Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen von Humboldtianer*innen auf der Welt,
− die Erfassung und Weitergabe zweckentsprechender Informationen,
− die Einrichtung eines Forums zur Diskussion zweckentsprechender Themen,
− die Beteiligung an der öffentlichen Diskussion in diesem Zusammenhang,
− die Zusammenarbeit mit Organisationen, die Wissenschaft und Kultur fördern.

 

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Vollständiger Text der Satzung der Deutschen Gesellschaft der Humboldtianer e. V.
Satzung_DHN_2023.pdf
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